Besuchsregelung 01.03.2023 bis 07.04.2023
Ab 01.03.2023 werden die in § 28b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 IfSG enthaltenen Testpflichten für alle Personen, die unsere Einrichtung betreten, ausgesetzt.
Besucher/-innen müssen weiterhin bis zum 07.04.2023 eine FFP2-Maske tragen.
Die Heimleitungen